Statement: Reinhard Merkel “Über das Prinzip der alternativen Möglichkeiten”
Haben wir als Menschen einen freien Willen, die meisten von uns jedenfalls und zu manchen Gelegenheiten oder bei manchen Entscheidungen immerhin? Bedeutsam erscheint uns die Frage vor allem im Hinblick auf unser Handeln. Nur dann, so die allgemeine Überzeugung, kann eine Handlung als frei gelten, wenn dies auch der Willensentschluss gewesen ist, der sie ausgelöst hat. Und nur in einem solchen Fall kann der Handelnde für sein Tun verantwortlich sein.
Was heißt aber hier „frei“? Geläufig ist die Auskunft, eine Handlung bzw. die sie hervorbringende Entscheidung sei nur dann frei, wenn der Handelnde auch anders hätte handeln (sich auch anders hätte entscheiden) können. Der so umschriebene Freiheitsbegriff firmiert in der philosophischen Diskussion als „Prinzip der alternativen Möglichkeiten“ oder kurz „PAM“. Nun haben Handlungsentscheidungen ihren Ursprung im Gehirn, und die von ihnen ausgelösten Körperbewegungen als das physiologische Substrat von Handlungen ebenfalls. Gehirne sind aber (makro-)physikalische Systeme. Sie folgen, heißt das, in ihrem Ablauf den Regularitäten physischer Naturvorgänge („Naturgesetzen“), die von Menschen nicht gemacht und nicht beeinflussbar sind. Jeder Gehirnzustand, so scheint es daher, folgt aus jedem unmittelbar vorhergehenden Zustand mit naturgesetzlicher Notwendigkeit. Ein freier Wille, in diesen Ablauf zu intervenieren und jeden dieser Zustände nach subjektivem Belieben abzuändern, scheint hier keinen Platz zu haben. Anders formuliert: PAM, das Prinzip der alternativen Möglichkeiten, scheint falsch zu sein. Hat ein Akteur A zu einem bestimmten Zeitpunkt t die Handlung H vorgenommen, dann ist die nachträgliche Behauptung, er hätte im Moment seines unmittelbaren Ansetzens zu H – alle Weltzustände einschließlich seines Gehirnzustands identisch gedacht – auch anders handeln (oder jedes Handeln unterlassen) können, nicht nur wenig überzeugend, sondern nicht recht verständlich.
Wiewohl insofern bekennender Agnostiker, halte ich diese Sicht der Dinge für grosso modo plausibel, ohne die zahlreichen begrifflichen und metaphysischen Streitfragen zu übersehen, die hier auftauchen und für die es nicht den Schatten einer konsensfähigen Lösung gibt. Dennoch meine ich, dass sich eine vernünftige Konzeption von Verantwortlichkeit für menschliches Handeln begründen lässt. Sie kann aber nicht auf PAM gestützt werden. Auch im Strafrecht wird der Nachweis eines Anders-handeln-könnens des Täters im Moment seiner Tat für seine Schuldfähigkeit in Wahrheit nicht verlangt (wiewohl der Bundesgerichtshof dies gelegentlich behauptet), und diesen Nachweis erbringen zu wollen, wäre hoffnungslos. Was stattdessen zu verlangen ist, nenne ich „normative Ansprechbarkeit“: eine bestimmte Kompetenz zur Selbststeuerung des eigenen Handelns. Mit einer deterministischen Sicht des Ablaufs aller Ereignisse der physischen Welt ist dies vollständig kompatibel. Nicht dass ein Täter anders hätte handeln können, als er’s getan hat, sondern dass er im Moment seines für ihn (vielleicht) unvermeidlichen Handelns normativ ansprechbar war, begründet seine Schuldfähigkeit und damit eine Voraussetzung seiner Verantwortlichkeit. Was dies im Einzelnen bedeutet, möchte ich in der Diskussion genauer darlegen.
Nicht verschwiegen sei freilich, dass damit für alle staatliche Strafen ein unaufhebbarer Rest an ungedeckter Legitimation bleibt. Eine „reine, ultimative Letztverantwortung“, etwas, das dem Handelnden am jüngsten Tag von seinem Gott vorgehalten werden mag, ist in einer unreinen Welt aus Endlichkeit und Empirie nicht möglich, sie als rechtliches Maß zu fordern verfehlt, sie dem Einzelnen zuzuschreiben ungerecht. Wir machen Menschen für etwas verantwortlich, für das sie im strikten Sinne (vielleicht) nichts können. Dessen sollten wir uns bewusst sein und bleiben. Es sollte uns als strafende Gesellschaft ein wenig bescheidener machen.
Prof. Dr. Reinhard Merkel
ist Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg. Außerdem ist er seit April 2012 auf Vorschlag der Bundesregierung Mitglied im Deutschen Ethikrat. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen u. a. Rechtsphilosophische Grundlagenforschung, Rechtsethik, normative Probleme der Philosophie des Geistes sowie Recht und Ethik in der Medizin und in den Neurowissenschaften. Er veröffentlichte u. a. das Buch „Willensfreiheit und rechtliche Schuld. Eine strafrechtsphilosophische Untersuchung“.
Foto: Ars Electronica Center | Gehirn für alle | CC BY-NC-ND 2.0
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Geisteswissenschaft im Dialog (15. November 2013). Statement: Reinhard Merkel “Über das Prinzip der alternativen Möglichkeiten” Geisteswissenschaft im Dialog. Abgerufen am 3. November 2024 von https://doi.org/10.58079/p1t8